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Asset-Trennung

Disclaimer: Achtung, dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information.

Kürzlich im Live-Chat bei easn.de wurde das Thema “Asset-Trennung” angesprochen, aber niemand wusste so recht damit etwas anzufangen. Deshalb versuchen wir hier, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Unter Assets versteht man laut Wikipedia das hier, in unserem Sinne ist es das höchste Hab und Gut einer Firma, wie z.B. Sourcecode, Markenrechte, Patente, Domains und Nutzerdaten.

Eine Trennung der Assets kann eine Firma im Fall der Fälle evtl. vor einer kompletten Insolvenz schützen. Dann nämlich, wenn ein schwer vorhersagbaren Risiko zuschlägt, und zwar eine Klage mit so hohen Schadensersatzforderungen, dass die Firma auf einen Schlag insolvent würde.

Nun kann man von Anfang an gleich zwei Firmen gründen und eine davon als Betreiber, die andere als Besitzer der Assets auftreten lassen. Dabei lizensiert oder vermietet die Besitzerfirma das Asset an die Betreiberfirma. Im Falle einer wahnsinnig hohen Schadensersatzforderungen kann nun die Betreiberfirma, die geschickterweise eine GmbH ist, insolvent werden. Die dahinterliegende Firma, die die Assets hält und entwickelt, bleibt jedoch unberührt, da sie ja nichts mit dem Machenschaften der Betreiberfirma zu tun hat.
Die tote GmbH haftet nur mit dem Stammkapital und wird geschlossen. Damit sind zwar mind. 25.000 Euro verloren, aber immerhin gibt es ja die Assets noch. Nun kann eine neue Firma eröffnet werden, die wieder als Betreiber auftritt, und welche die Assets von der Besitzerfirma lizensiert/mietet.

Wer hat selbst schonmal Erfahrungen mit Asset-Trennungen gesammelt oder sonst dem Ganzen noch etwas hinzuzufügen? Ist dies eigentlich gängige Praxis bei Neugründungen?

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Wie viele andere Gründer machen auch wir uns eine Menge Gedanken darum, welche Gesellschaftsform für uns die richtige ist. Hierbei gleich zu Anfang Fehler zu machen, kann in späteren Phasen nur mit hohem finanziellen Aufwand wieder gut zu machen sein.

Wir schwanken zwischen der Gründung einer GmbH und einer GmbH & Co. KG. Für uns gibt es zu den einzelnen Möglichkeiten folgende Vor- bzw. Nachteile:

GmbH:

  • bekannteste Gesellschaftsform
  • vorteilhaft aus Investorensicht, da diese als Gesellschafter Mitbestimmungsrecht bekommen können

GmbH & Co. KG

  • der größte Unterschied zur GmbH ist, dass die GmbH & Co. KG aus zwei Unternehmen besteht und damit auch zwei separater Buchführungen bedarf
  • Nachteil aus Investorensicht ist, dass man als Kommanditist in der KG kein Mitbestimmungsrecht hat
  • in der Regel bleibt der Hauptteil des Kapitals in der KG und ist damit beispielsweise bei Insolvenz der GmbH nicht gefährdet
  • die Aufnahme neuer Kommanditisten (Gesellschafter der KG) ist einfacher als die Aufnahme neuer Gesellschafter in eine gewöhnliche GmbH
  • als Personengesellschaft ist sie weder körperschaftssteuer- noch einkommenssteuerpflichtig

Eine britische Limited kommt für uns nicht in Frage, die Gründe dafür kann man auf dem Law-Blog nachlesen.

Die GmbH & Co. KG erscheint uns insgesamt interessanter, doch trotz der vielen Vorteile ist die gewöhnliche GmbH bei weitem die bekanntere und häufiger verwendete Gesellschaftsform in der Internet-Branche.
Wieso ist beispielsweise eine Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG keine gängige Gesellschaftsform?

Uns ist klar, dass im speziellen Fall immer der Steuerberater zu fragen ist, allerdings schadet es doch sicher nicht, wenn die jeweiligen Gründer sich vorher auch schon mit der Thematik auseinandergesetzt haben.

Was gibt es aus eurer Sicht noch zu bedenken, welche Vor- und Nachteile seht ihr in den verschiedenen Gesellschaftsformen?

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