Gesellschaftsform

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Disclaimer: Achtung, dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information.

So, nachdem wir uns nun ziemlich tief in die Thematik der Betriebsaufspaltung reingedacht haben, kommt eine weitere Variante der Rechtformen ins Spiel: die sogenannte “Einheits-GmbH & Co. KG”

Das funktioniert so:

  • Der KG gehören alle Geschäftsanteile der GmbH.
  • Die GmbH ist dabei Komplementärin der KG.
  • Die Kommanditisten der KG wiederum sind zwar gesamthänderisch Mitinhaber der GmbH, jedoch keine Gesellschafter.
  • Der einzige Gesellschafter der GmbH ist die KG selbst.

Es gibt tatsächlich sehr wenig Infos im Netz dazu zu finden, hier ist immerhin ein recht gute Zusammenfassung zu finden.

Vorteile der Konstruktion sind, dass man

  • ebenfalls eine Asset-Trennung vornehmen kann (GmbH betreibt, KG besitzt) und
  • allein durch Aufnahme der Investoren in die KG haben sie schon entsprechend ihrer Anteile Mitspracherecht in der GmbH.

Der Haken an der Sache ist, dass diese Gesellschaftsform laut Aussage eines Steuerberaters die “Königsklasse” der GmbH+Co. KGs darstellt, da sie bezgl. der Vetragsgestaltung ziemlich kompliziert aufzusetzen ist.

Was wir aber inzwischen erfahren haben: Investoren wollen nicht in komplizierte Gesellschaftsformen rein. Das spricht natürlich gegen diese Konstuktion.

Kennt einer von euch diese Gesellschaftsform? Habt ihr dem noch was hinzuzufügen? Oder alle Klarheiten beseitigt?

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Wie viele andere Gründer machen auch wir uns eine Menge Gedanken darum, welche Gesellschaftsform für uns die richtige ist. Hierbei gleich zu Anfang Fehler zu machen, kann in späteren Phasen nur mit hohem finanziellen Aufwand wieder gut zu machen sein.

Wir schwanken zwischen der Gründung einer GmbH und einer GmbH & Co. KG. Für uns gibt es zu den einzelnen Möglichkeiten folgende Vor- bzw. Nachteile:

GmbH:

  • bekannteste Gesellschaftsform
  • vorteilhaft aus Investorensicht, da diese als Gesellschafter Mitbestimmungsrecht bekommen können

GmbH & Co. KG

  • der größte Unterschied zur GmbH ist, dass die GmbH & Co. KG aus zwei Unternehmen besteht und damit auch zwei separater Buchführungen bedarf
  • Nachteil aus Investorensicht ist, dass man als Kommanditist in der KG kein Mitbestimmungsrecht hat
  • in der Regel bleibt der Hauptteil des Kapitals in der KG und ist damit beispielsweise bei Insolvenz der GmbH nicht gefährdet
  • die Aufnahme neuer Kommanditisten (Gesellschafter der KG) ist einfacher als die Aufnahme neuer Gesellschafter in eine gewöhnliche GmbH
  • als Personengesellschaft ist sie weder körperschaftssteuer- noch einkommenssteuerpflichtig

Eine britische Limited kommt für uns nicht in Frage, die Gründe dafür kann man auf dem Law-Blog nachlesen.

Die GmbH & Co. KG erscheint uns insgesamt interessanter, doch trotz der vielen Vorteile ist die gewöhnliche GmbH bei weitem die bekanntere und häufiger verwendete Gesellschaftsform in der Internet-Branche.
Wieso ist beispielsweise eine Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG keine gängige Gesellschaftsform?

Uns ist klar, dass im speziellen Fall immer der Steuerberater zu fragen ist, allerdings schadet es doch sicher nicht, wenn die jeweiligen Gründer sich vorher auch schon mit der Thematik auseinandergesetzt haben.

Was gibt es aus eurer Sicht noch zu bedenken, welche Vor- und Nachteile seht ihr in den verschiedenen Gesellschaftsformen?

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