Betriebsaufspaltung

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Disclaimer: Achtung, dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information.

So, nachdem wir uns nun ziemlich tief in die Thematik der Betriebsaufspaltung reingedacht haben, kommt eine weitere Variante der Rechtformen ins Spiel: die sogenannte “Einheits-GmbH & Co. KG”

Das funktioniert so:

  • Der KG gehören alle Geschäftsanteile der GmbH.
  • Die GmbH ist dabei Komplementärin der KG.
  • Die Kommanditisten der KG wiederum sind zwar gesamthänderisch Mitinhaber der GmbH, jedoch keine Gesellschafter.
  • Der einzige Gesellschafter der GmbH ist die KG selbst.

Es gibt tatsächlich sehr wenig Infos im Netz dazu zu finden, hier ist immerhin ein recht gute Zusammenfassung zu finden.

Vorteile der Konstruktion sind, dass man

  • ebenfalls eine Asset-Trennung vornehmen kann (GmbH betreibt, KG besitzt) und
  • allein durch Aufnahme der Investoren in die KG haben sie schon entsprechend ihrer Anteile Mitspracherecht in der GmbH.

Der Haken an der Sache ist, dass diese Gesellschaftsform laut Aussage eines Steuerberaters die “Königsklasse” der GmbH+Co. KGs darstellt, da sie bezgl. der Vetragsgestaltung ziemlich kompliziert aufzusetzen ist.

Was wir aber inzwischen erfahren haben: Investoren wollen nicht in komplizierte Gesellschaftsformen rein. Das spricht natürlich gegen diese Konstuktion.

Kennt einer von euch diese Gesellschaftsform? Habt ihr dem noch was hinzuzufügen? Oder alle Klarheiten beseitigt?

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Asset-Trennung

Disclaimer: Achtung, dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information.

Kürzlich im Live-Chat bei easn.de wurde das Thema “Asset-Trennung” angesprochen, aber niemand wusste so recht damit etwas anzufangen. Deshalb versuchen wir hier, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Unter Assets versteht man laut Wikipedia das hier, in unserem Sinne ist es das höchste Hab und Gut einer Firma, wie z.B. Sourcecode, Markenrechte, Patente, Domains und Nutzerdaten.

Eine Trennung der Assets kann eine Firma im Fall der Fälle evtl. vor einer kompletten Insolvenz schützen. Dann nämlich, wenn ein schwer vorhersagbaren Risiko zuschlägt, und zwar eine Klage mit so hohen Schadensersatzforderungen, dass die Firma auf einen Schlag insolvent würde.

Nun kann man von Anfang an gleich zwei Firmen gründen und eine davon als Betreiber, die andere als Besitzer der Assets auftreten lassen. Dabei lizensiert oder vermietet die Besitzerfirma das Asset an die Betreiberfirma. Im Falle einer wahnsinnig hohen Schadensersatzforderungen kann nun die Betreiberfirma, die geschickterweise eine GmbH ist, insolvent werden. Die dahinterliegende Firma, die die Assets hält und entwickelt, bleibt jedoch unberührt, da sie ja nichts mit dem Machenschaften der Betreiberfirma zu tun hat.
Die tote GmbH haftet nur mit dem Stammkapital und wird geschlossen. Damit sind zwar mind. 25.000 Euro verloren, aber immerhin gibt es ja die Assets noch. Nun kann eine neue Firma eröffnet werden, die wieder als Betreiber auftritt, und welche die Assets von der Besitzerfirma lizensiert/mietet.

Wer hat selbst schonmal Erfahrungen mit Asset-Trennungen gesammelt oder sonst dem Ganzen noch etwas hinzuzufügen? Ist dies eigentlich gängige Praxis bei Neugründungen?

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